Krawagna-Pfeifer wirft Partei Statutenverstoß vor, kennt dieses jedoch offenbar selbst nicht genau – Ruhendstellung nur bei Schiedsgerichtsverfahren
„Katharina Krawagna-Pfeifer, von 2003 bis 2005 Kommunikationschefin der SPÖ, hat ihre Mitgliedschaft in der Partei ruhend gestellt und ist nach 35 Jahren aus dem ÖGB ausgetreten“, heißt es in einer Meldung auf derstandard.at von Sonntagnachmittag. Sie sei schwer verärgert über die jüngsten Vorgänge in der SPÖ und wirft ihrer Partei Statutenverstoß vor. So ganz genau dürfte die ehemalige Innenpolitik-Ressortleiterin des STANDARD und Kurt-Vorhofer-Preisträgerin für Qualitätsjournalismus in Österreich die Statuten der SPÖ offenbar jedoch nicht kennen. Diese sehen nämlich eine Ruhendstellung der Mitgliedschaft nur bei einem Schiedsgerichtsverfahren vor (§13), einzelne Mitglieder können lediglich ihren Austritt erklären (§ 11).
Krawagna-Pfeifer kritisiert den Wunsch der SPÖ Oberösterreich das freigewordene Nationalratsmandat von Barbara Prammer an den Gewerkschafter Walter Schopf und nicht an Sonja Ablinger zu vergeben. Eine endgültige Entscheidung trifft am morgigen Montag der SPÖ-Bundesparteivorstand „nach vorhergehender Beratung mit der Bundesfrauenorganisation“ (§18, Absatz 8).
Im Übrigen: Wenn die seit 2003 geltende Frauenquote von 40% nicht erreicht ist, gibt es im SPÖ-Organisationsstatut eine klare Regelung, wie bei nachzurückenden Mandaten vorzugehen ist: „Scheidet ein(e) MandatarIn, unabhängig aus welchem Grund aus, ist durch die Nachrückung sicherzustellen, dass die Einhaltung der Quote erhalten bleibt bzw. erzielt wird“ (§ 16, Absatz 6). Mit einer möglichen Angelobung von Walter Schopf würde der Frauenanteil in der SPÖ-Parlamentsfraktion allerdings von 34,6% auf 33% sinken.
Links:
- SPÖ-Organisationsstatut (pdf)
- Ex-Kommunikationschefin stellt Parteimitgliedschaft bei SPÖ ruhend (derstandard.at)
- SJ-Vorsitzende Julia Herr: „Sonja Ablinger und das Nationalratsmandat: Warum die Würfel noch nicht gefallen sind!“
Bildquelle: Internet (Satire)