An der alten Wehranlage in der kleinen niederösterreichischen Stadt Berndorf, 45 km südlich von Wien, befindet sich ein ungewöhnliches Schild. Die Flussaufsichtsbehörde bekundet darauf, dass „Wasserfrevel strenge bestraft“ wird. Im modernen Strafgesetz findet man jedoch zum Tatbestand „Wasserfrevel“ nichts mehr. Da muss man schon tiefer graben.
Im Jahre 1873 hat nämlich Oberlandesgerichtsrath Georg Lienbacher ein Buch mit dem Titel „Das österreichische Polizei-Strafrecht“ veröffentlicht (Druckerei: Wiener Zeitung), worin er anmerkt, dass es sich beim Strafbestand „Wasserfrevel“ um Wassergesetzübertretungen handelt. Dazu gehörte u.a. die „Überschwemmung oder Versumpfung fremder Grundstücke“ oder das Beschädigen von Wasseranlagen. Je nachdem aus welchem Gebiet des damaligen Österreich man kam musste man mit hohen Geldstrafen oder Arrest von bis zu 14 Tagen rechnen. Die Geldstrafen flossen übrigens in den „Landesculturfond“. Wie die Stadt Berndorf heutzutage mit den Wasserfrevlern umgeht, ist nicht überliefert.
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