UPDATE: VfGH-Sprecher bestätigt
Aktualisierung (3.8., 10.30 Uhr): Soeben bestätigte Christian Neuwirth, Sprecher des österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH), worüber wir aus zuverlässiger Quelle bereits am 9. Juli berichtet hatten:
Beschränkung des Verkaufs von E-Zigaretten nur in Tabaktrafiken ist verfassungswidrig. #VfGH
— Christian Neuwirth (@VfGHSprecher) 3. August 2015
Unsere Zeitung vom 9. Juli 2015:
Laut dem Pharmakologen Bernhard-Michael Mayer hat der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) die grundsätzliche Entscheidung getroffen, dass die Monopolisierung von E-Zigaretten einen „verfassungswidrigen Eingriff in das Eigentumsrecht“ darstellt. Eine anonyme Quelle, die sich „in der Vergangenheit stets als zuverlässig erwiesen“ hat, habe ihm diese Information vor etwa einer Woche vertraulich zugespielt, teilte Mayer Mittwoch abend via facebook mit. Die schriftliche Begründung des Urteils liegt allerdings noch nicht vor.
Somit ist die im Dezember 2014 im Nationalrat beschlossene Novelle des Tabakmonopolgesetzes bereits Geschichte noch bevor sie in Kraft tritt. Demnach hätten E-Zigaretten ab Oktober nur mehr in Tabaktrafiken verkauft werden dürfen. Doch die bisherigen Händler liefen dagegen Sturm und klagten beim Verfassungsgericht. Universitätsprofessor Mayer, Leiter des Bereichs Pharmakologie und Toxikologie an der Uni Graz, war dort als Auskunftsperson der E-Zigarettenhändler geladen. Er bestätigte E-Zigaretten nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft „eine gesundheitlich unbedenkliche“ Wirkung. Jedenfalls seien sie um den Faktor 100.000 weniger schädlich als normale Zigaretten.
„Bereits während der Verhandlung hat sich diese Entwicklung abgezeichnet, als die Richter der Bundesregierung mehrere unangenehme Fragen stellten“, schreibt das Dampfer-Magazin in einem aktuellen Beitrag zur kolportierten Entscheidung des VfGH.
„Das Urteil zeigt, dass wir in einem Rechtsstaat leben, in dem die Regierung nicht nach Lust und Laune die Rechte der BürgerInnen einschränken kann“, so Mayer, selbst überzeugter Dampfer. Er rät den E-Zigarettenhändlern bereits dazu die Sektflaschen zu entkorken.
Hier die ausführliche Meldung von Prof. Bernd Mayer auf facebook:
Fotos: pixabay.com (Lizenz: CC0 Public Domain) ; Electronic Cigarette Smoking (Michael Dorausch; Lizenz: CC BY-SA 2.0)