Ein Plädoyer für e-voting von Michael Mayer
Jetzt haben wir den Salat – die Wiederholung der Stichwahl zum Bundespräsidenten muss verschoben werden. Aufgrund zahlreicher fehlerhaften Briefwahlkuverts gibt es auch gar keine andere Option.
Bei der Stichwahl wurden so viele Wahlkarten wie noch nie zuvor ausgegeben. BürgerInnen möchten auch ortsungebunden an der Demokratie teilhaben. Warum ich am Wahltag nicht in meinem Heimatort bin, geht Behörden nichts an. Menschen sind mobiler als noch vor 50 Jahren, die klassischen Sonntagstätigkeiten Kirche, Wahlurne, Frühschoppen existieren in dieser Form nicht mehr. Demokratische Mitbestimmung auch von der Wohnzimmercouch aus – ja warum denn nicht? So lässt sich ein großer Teil der Steigung der BriefwählerInnen erklären.
Und genau in diesem Zusammenhang ist e-voting zu sehen. Die elektronische Stimmabgabe könnte eine Möglichkeit sein, Menschen ihr Wahlrecht zu ermöglichen – analog zur Briefwahl oder eines zweiten Wahltages. Österreich ist hier noch weit hinter europäischen Standards, hier gibt es noch nicht mal ein zentrales Wahlregister.
Zuallererst müssen jedoch ein paar Begriffe definiert werden: e-voting wird oft als elektronische Stimmabgabe beschrieben, gemeint ist hier die Wahl mittels Homepage/App von einem internetfähigen Computer oder Tablet. Immer wieder für für diese Art des Wählens i-voting als Begriff verwendet, während e-voting auch stationäre Wahlcomputer in Wahllokalen bezeichnet.
Ein Beispiel, wie es funktionieren könnte, ist Estland. Seit 2015 gibt es dort für BürgerInnen die Möglichkeit, ihre Stimme elektronisch abzugeben – und sie wird auch angenommen. Etwa 20 Prozent der Wahlberechtigten wählen dort online. Auch in der Schweiz gibt es ein Pilotprojekt, das bisher ohne Probleme funktioniert. Dort, wo die elektronische Stimmabgabe auf europäischer Ebene etabliert ist, steht sie auch außer Streit. Ein kurzer Blick in die USA zeigt aber auch, dass es nicht überall so ist: In Kalifornien wurden stationäre Wahlcomputer wieder verboten.
Wie könnte also ein solches System funktionieren? Mittels zwei getrennter Codes zum Beispiel, der Identifikation mittels Personalausweis oder Passnummer.
Also, am besten morgen gleich Computer aufstellen? So einfach ist das natürlich nicht. Der bisher einzige Versuch, die elektronische Stimmabgabe in Österreich zu implementieren, wurde vom VfGh aufgehoben – teilweise zu recht, teilweise mit einer sehr spannenden Argumentation. Aber auch die Argumentation des VfGh zur Wahlwiederholung steht auf schwachen Beinen, wie mehrere renommierte Verfassungsjuristen meinen. Der VfGh hat klar die Verfassung in seinem Sinne interpretiert und sich damit sehr weit aus dem Fenster hinausgelehnt. Ja, theoretisch kann e-voting manipuliert werden, so wie jede andere Wahl auch. Der Aufwand hierzu wäre groß, vor allem bei dezentral organisierten Netzwerken. Das alleine reicht aber noch lange nicht als Anfechtungsgrund. Bei der Nachvollziehbarkeit der Stimmabgabe gibt es schon etwas mehr Schwierigkeiten, aber auch hier lassen sich Lösungen finden.
Wir erledigen Bankgeschäfte online, geben ohne zu Zögern unsere Kreditkartendaten an Amazon & Co weiter, wir vertrauen unsere Daten Facebook, Google oder Twitter an – alles Unternehmen, die es mit Datenschutz nicht so genau nehmen. Woher kommt also die Skepsis zu e-voting? Eines ist klar: Eine überhastete Implementation darf keinesfalls passieren. Aber im Zuge einer Wahlrechtsreform sollte sehr wohl zu mindestens die Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe diskutiert werden. Eine Studie des Wissenschaftlichen Dienstes der Europäischen Union stellt dazu klar: „Der Erfolg von e-voting wird nicht zuletzt an der Akzeptanz der BürgerInnen gemessen werden“.
Es gibt natürlich, wie bereits erwähnt, einige Herausforderungen, sowohl technischer Natur, als auch gesetzlich. Die Frage des Datenschutzes ist eine sehr heikle, und auch sonst gibt es wohl einige Hürden. Dennoch muss ein Staat alles versuchen, um seinen BürgerInnen das Wahlrecht zu gewähren und für einen möglichst niederschwelligen Zugang zu Wahlen zu sorgen – eine Maßnahme hier könnte e-voting sein.
Fotos: ISG TopVoter (public domain); Titelbild: Electronic voting machine by Smartmatic used in Belgian regional elections, 2014 (Ciudadania Digital; Lizenz: CC BY-SA 4.0)