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1 Kommentar

  1. Danke für den Bericht. Ungeheuerlich ist, dass die Landespolizeidirektion Steiermark nicht mitbekommen haben will, dass es sich beim Camp um eine Dauerdemonstration auf öffentlichen Grund handelt, die unter die im Verfassungsrang stehende Versammlungsfreiheit nach Artikel 10 EMRK fällt.

    http://www.murxkraftwerk.at/murcamp-geraeumt-menschenrechtsstadt-graz-missachtet-das-verfassungsrecht-auf-versammlungsfreiheit.html

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