Nach massiver NGO-Kritik am „Wirtschaft First“-Gesetzesentwurf im Stile eines österreichischen Mini-Trumps beteiligten sich nun auch Rechnungshof und Richtervereinigung an einer Absage des „verfassungs- und europarechtlich bedenklichen“ Standortentwicklungsgesetzes.
Ein Kommentar von Robert Manoutschehri
Der völlig rücksichtslosen „Wirtschaft First“-Politik von Schwarz-Blauen Möchtegern-Autokraten stellen sich nun doch Hürden entgegen, die selbst mit parlamentarischen Mehrheiten, gezielten Posten-Umbesetzungen und Meinungsmache durch sympathisierende Mediengehilfen nicht mehr auszuräumen sind. Das „Drüberfahren“ über andere als die eigenen Interessen gestaltet sich in einem demokratischen Rechtsstaat wie Österreich doch schwieriger als von manchen Wirtschaftslobbyisten gedacht, wie die nunmehr abgeschlossene Begutachtung des so genannten Standortentwicklungsgesetzes (StEntG) zeigt, welches die Bevorteilung von Wirtschafts- gegenüber Umweltinteressen bei Großbauprojekten sogar in ein Gesetz gießen sollte.
Eine Vorgeschichte die Bücher füllen könnte – über Verständnis und Arbeitsmethoden des Turbokapitalismus
Wir erinnern uns an den auslösenden „Quell des Ungemachs“ im Vorjahr: Als das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) in einem Erkenntnis den Bau einer dritten Landepiste am Flughafen Wien Schwechat aus Luft- und Klimaschutzgründen untersagte, brandete ein einziger gemeinsamer Aufschrei der versammelten Polit- und Wirtschaftselite Österreichs auf. Vornehmlich ÖVP-PolitikerInnen, Industriellenvereinigung und Wirtschaftskammer meinten – zum Teil sogar wortwörtlich – man müsse „alles tun, um solche Urteile in Zukunft zu verhindern“. IV-Präsident Kapsch wird in diesem Zusammenhang ob seiner unmissverständlichen Aussage auch heute noch gerne zitiert:
„Wir müssen bestimmte Projekte durchboxen können“
Unter Verwendung große Worthülsen und massivster Einflussnahme auf allen Ebenen wurde in Folge nicht nur dieses Erkenntnis des BVwG wieder ausgehebelt, es sollte vielmehr sogar die Verfassung geändert werden. „Die Entwicklung des Wirtschaftsstandortes müsse durch eine Staatszielbestimmung unterstützt werden“ hieß es, oder in anderen Worten: Wirtschaftswachstum müsse als Staatsziel in die Verfassung geschrieben werden und damit Vorrang gegenüber Umweltzielen und Bürgerrechten erhalten. Doch angesichts bevorstehender Wahlen und unüberhörbarem Protest von WissenschaftlerInnen aller Fachrichtungen und Umwelt-NGOs wurde die bereits eingereichte Verfassungsänderung wieder zurückgezogen.
Nachdem die Nationalratsratswahlen und die künstlich aufgeheizte politische Stimmung in Österreich in einer Koalition von ÖVP und FPÖ mündeten, sollte dieses „wirtschaftsfaschistische“ Wunschdenken nun aber endgültig in die Gesetzgebung einzementiert werden und ein neuer Gesetzesentwurf sollte die gesetzlich vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für von der Regierung ausgesuchte Projekte praktisch außer Kraft setzen. Im „neuen Stil“ sollte dieses „Standortentwicklungsgesetz“ durch Mehrheitsbeschluss am 1. Jänner 2019 in Kraft treten – wobei ursprünglich sogar versucht wurde, diesen Entwurf vorbei an jeder öffentlichen und parlamentarischen Diskussion durchzupeitschen. Man einigte sich letztlich wenigstens auf eine „Begutachtung“, die Stellungnahmen diverser Interessensgruppen dazu ermöglichte.
Der geradezu primitive Trick, der den (vermutlich völlig rechtsfremden) „Spin-Doctors“ dazu eingefallen ist: Wenn ein Genehmigungsverfahren für vorher als „standortrelevant“ empfundene Bauprojekte wie Autobahnen, Flughäfen, Kraftwerke oder Großindustrieanlagen zu lange dauert (max. 12 Monate), soll es einfach automatisch abgebrochen und genehmigt werden. Egal ob Umwelt- oder Bürgerrechte dabei eingehalten werden oder nicht. Natürlich ist das eine vereinfachte Darstellung, aber vom Prinzip her wäre dies eine „Genehmigungsgarantie“ für alle mit der Regierung abgesprochenen Projekte in- und ausländischer Investoren, da gleichzeitig auch die Einspruchsmöglichkeiten für AnrainerInnen und NGOs dramatisch verringert werden. Und es wäre eine Umkehr aller bisherig gültigen Intentionen des Gesetzgebers.
Standortentwicklungsgesetz für ExpertInnen aller Fachrichtungen ein dilletantisches „no go“
Die Begutachtungsfrist nutzten praktisch alle wichtigen Umweltorganisationen, um ihre Bedenken einzubringen, welche Wolfgang Rehm von der Umwelt-NGO Virus treffend zusammenfasst:
„Dies ist der wohl größte Anschlag auf die Rechtsstaatlichkeit, den die Zweite Republik erlebt hat. Die Bundesregierung will nicht nur einen Ausschaltknopf mit Genehmigungsgarantie für UVP-Verfahren schaffen, sondern neben den Behörden auch die Gerichte entmündigen. Der Zugang zum Bundesverwaltungsgericht soll faktisch abgeschafft und der Rechtsschutz ausgehebelt werden. So ließe sich jedes Wunschprojekt „geheim“ auf die Diplomatenspur heben, um es im Zweifel auch gegen den Willen der Bürgerinnen und Bürger und auf Kosten der Umwelt durchzudrücken.“
Ergänzt wurde der Protest auch noch von ExpertInnen, denen wirklich niemand die Verfolgung von politischen oder ökologisch-nachhaltigen Zielen unterstellen könnte: Darunter VerfassungsrechtlerInnen und JuristInnen wie Verena Madner, Umweltrechtsexpertin und Professorin der Wirtschaftsuni Wien, die rechtlich unhaltbare Punkte als „verfassungs- und unionsrechtswidrig“ zusammenfasst. Zudem verstoße der Gesetzestext gegen völkerrechtliche Verpflichtungen der Republik und in einzelnen Punkten widerspreche er schlicht der Europäischen Menschenrechtskonvention. Weiters konterkariere er Grundsätze der Aarhus-Konvention, ein Übereinkommen der EU-Wirtschaftskommission, mit dem der Zugang zu Informationen in Umweltverfahren, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und der Zugang zu Gerichten für AnrainerInnen und NGOs sichergestellt werden soll.
Vervollständigt wird diese Kritik nun sogar auch vom österreichischen Rechnungshof und der Richtervereinigung. Man sehe „keine verfahrensbeschleunigenden, sondern vielmehr verfahrensbeendende Regelungen“, die zudem noch zusätzlichen Verwaltungsaufwand und -kosten mit sich bringen würden. „Der im UVP-G vorgesehene Ausgleich der Interessen des Antragstellers, der öffentlichen Interessen und der Interessen der weiteren Verfahrensbeteiligten im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens könnte nicht mehr ausreichend stattfinden“, so der RH in einer Stellungnahme.
Ebenso deutlich fällt der „Einspruch“ der Richtervereinigung aus, welcher hoffentlich auch die logische Konsequenz für die bisherigen Betreiber darstellt: „Der Entwurf entspricht in mehreren Punkten nicht den verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben und ist daher in dieser Form abzulehnen.“ Sollte die Regierung nach all dieser massiven Kritik weiterhin an ihrem Vorhaben festhalten, das StEntG in der aktuellen Form per 1. Jänner 2019 in Kraft treten zu lassen, verliert sie wohl den letzten Anspruch auf demokratische Legitimierung.
Die Umsetzung der „Aarhus-Konvention“ welche die Rechte und Pflichten von UVP´s sichert und von Österreich als Völkerrechtlicher Vertrag im Jahre 2005 unterzeichnet und bis dato nicht komplett umgesetzt wurde („weil die Wirtschaft dagegen ist“ wurde mir auf Anfrage mitgeteilt) das Standort Entwicklungsgesetz soll in einem Jahr durchgepeitscht werden, wahrscheinlich weil da „Die Wirtschaft“ dafür ist.