Kurzarbeit wird jetzt auch in österreichischen Schulen eingeführt: Aus Schülern werden Schichtarbeiter … Die gute Nachricht: Kein Sitzenbleiben, keine Schularbeiten. Doch langsam wird es kompliziert, bei den vielen „Corona-Regeln“ noch den Überblick zu bewahren. Hier der aktuelle Stand nach der heutigen Pressekonferenz von Bildungsminister Heinz Faßmann.
Von R. Manoutschehri
Von 15. Mai bis 3. Juni sollen nach den Vorstellungen des Bildungsministeriums die österreichischen Schulen etappenweise wieder ihren Betrieb aufnehmen – allerdings in einer Art Schichtbetrieb, bei dem Klassen geteilt und wechselweise von Montag bis Mittwoch, bzw. Donnerstag und Freitag unterrichtet werden. Die Gruppengröße dieses Schichtbetriebs sollte höchstens rund 11 SchülerInnen betragen.
Für die restlichen Wochentage ist Home-Schooling und Hausaufgaben angesagt, wobei ggfs. auch eine Betreuung in der Schule, etwa in Turnsälen, möglich ist. Wer allerdings gesundheitliche Einschränkungen oder ernste Befürchtungen hat, seine Familie anzustecken, kann sich freistellen lassen und gänzlich von zu Hause aus lernen.
Ein Hygiene-Handbuch (welches auch als Erlass erscheint) wird dabei den Umgang von LehrerInnen und SchülerInnen regeln, wobei – außer in den Unterrichtsstunden – generelle Maskenpflicht herrschen soll, bishin zum Schulweg. Dieser Mund-Nasen-Schutz soll den Schulen zur Verfügung gestellt werden.
Die gute Nachricht: Kein Sitzenbleiben, keine Schularbeiten
Lehrinhalte und Stundenplan sollten prinzipiell zwar aufrecht bleiben, doch Leibeserziehung und Musikunterricht werden bis Ende des Schuljahres jedenfalls gänzlich entfallen. Eine ministerielle Richtlinie soll dabei klarstellen, dass nicht alle Kapitel im Schulbuch durchgemacht werden müssen. Auch Schularbeiten gibt es dieses Jahr keine mehr, zur Leistungsbeurteilung „mit Augenmaß“ wird das Halbjahreszeugnis und die Mitarbeit am aktuellen Unterricht und beim Distance-Learning herangezogen.
Zumindest in der Volksschule soll es generell kein Sitzenbleiben geben. In höheren Schulstufen ist ein Fünfer auch kein Hemmnis zum Aufsteigen, bei Mehreren muss die Lehrerkonferenz entscheiden. Der Fokus soll jedenfalls auf die Gestaltung des Abschlusses und die gezielte Vorbereitung auf die nächste Schulstufe gelegt werden. Schülern, die zwischen zwei Noten stehen oder eine bessere Note erlangen wollen, können auf Eigenwunsch aber auch eine mündliche Prüfung ablegen.
Die Etappen für Schüler und Lehrlinge
Die erste Etappe beginnt am 4. Mai für alle, die heuer ihre Matura oder ihre (Lehr-)Abschlussklasse ablegen wollen. Mündliche Matura findet heuer keine statt, lediglich drei schriftliche Klausuren. Für die Abschlussklassen der berufsbildenden mittleren Schulen und Handelsschulen findet vorbereitender Unterricht statt und die Prüfungen erfolgen Mitte Mai.
Auch die Lehrlinge im letzten Berufsschuljahr haben wieder Unterricht und schließen ihre Ausbildung dann sukzessive ab. Die genauen Termine richten sich nach Region und Lehrberuf. Die Bedingungen der Lehrabschlussprüfung sind ebenfalls der Zeit angepasst und erleichtert. Rund 100.000 Schülerinnen können damit ihre Abschlüsse machen und die Schule verlassen, so Faßmann.
Der Fokus der Etappe 2 ab 18. Mai liegt auf der Rückkehr schulpflichtiger SchülerInnen aller Klassen der Volksschulen, der NMS, der AHS Unterstufe und der Sonderschulen sowie aller Deutschförderklassen. Dadurch soll auch eine Entlastung der Erziehungsberechtigten erreicht werden.
Am 3. Juni und mit Etappe 3 sollen dann unter der Voraussetzung, dass sich die Infektionszahlen gleichbleibend entwickeln oder sogar weiter abfallen, alle SchülerInnen der weiteren Schulstufen in den Schulbetrieb zurückkehren können und den regulären Unterricht wiederaufnehmen. Das betrifft alle weiteren Klassen der Sekundarstufe II und alle Klassen der Polytechnischen Schulen.
Kindergärten offen
Bevor es in den Familien zu einer Überforderung kommt, wird empfohlen, den Kindern den Besuch in einer Betreuung zu ermöglichen. Sofern machbar wird auch hier die Anwendung eines Schichtsystems vorgeschlagen bzw. die Anwendung der im Hygienehandbuch enthaltenen Empfehlungen für den elementarpädagogischen Bereich. Neben der generellen Betreuung soll wieder verstärkt Bildungsarbeit wie etwa Sprachförderung in den Einrichtungen stattfinden.
Es wird weiters empfohlen, dass speziell folgende Kinder ab dem 18. Mai 2020 wieder die Kindergärten besuchen: Sowohl 5-jährige Kinder, die das letzte verpflichtende Kindergartenjahr vor Schuleintritt absolvieren als auch 3- bis 4-jährige Kinder, die einen Sprachförderbedarf aufweisen. Damit wird sichergestellt, dass insbesondere die 5-jährigen an der Schnittstelle Kindergarten-Schule gut gefördert und vorbereitet werden.
Das detaillierte Informationsblatt des Bildungsministeriums steht hier zum Download als PDF zur Verfügung: EtappenplanSchulen2020