Schreiben an die Wiener Stadtregierung: „Die Straße frei am 1. Mai!“

Folgendes Schreiben wurde heute (12.00 Uhr) an michael.ludwig@wien.gv.at, birgit.hebein@wien.gv.at und peter.hacker@wien.gv.at verschickt:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Ludwig,
sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin und Verkehrsstadträtin Hebein,
sehr geehrter Herr Gesundheitsstadtrat Hacker!

Vor einer Woche haben wir auf der Plattform „aufstehn.at“ die Petition „Die Straße frei am 1. Mai“ gestartet, die bisher von über 540 Personen unterzeichnet wurde (siehe: mein.aufstehn.at/petitions/die-strasse-frei-am-1-mai). Wir erheben darin die Forderung, die Ringstraße am kommenden 1. Mai von 8.00 bis 16.00 Uhr in eine temporäre Begegnungszone umzuwandeln und für den Autoverkehr zu sperren.

Wie Sie wissen, wird der Tag der Arbeit traditionell mit großen Aufmärschen begangen. Heuer wird dies nicht möglich sein. Dennoch wollen viele diesen politischen Feiertag nicht ausschließlich in den eigenen vier Wänden verbringen. Anlässlich des Auslaufens der strengen Ausgangsbeschränkungen exakt mit dem Stichtag 1. Mai gewinnen infrastrukturelle Vorkehrungsmaßnahmen nochmals entscheidend an Bedeutung. Um der Wiener Bevölkerung, welche nun wochenlang herausragende Kooperationsbereitschaft, Disziplin und Eigenverantwortung bewiesen hat, genügend Raum für ihren feierlichen Spaziergang zu geben und dabei den nötigen Sicherheitsabstand einhalten zu können, halten wir es für sinnvoll, die Ringstraße an diesem Tag in besagtem Zeitraum für den motorisierten Verkehr zu sperren.

Über die wichtige Bedeutung des 1. Mai angesichts seiner 130-jährigen Geschichte braucht es für Sie keine ausschweifende Erläuterung. Für viele Menschen hat dieser Tag eine besondere Bedeutung, deshalb appellieren wir an Sie am Tag der Arbeit die Ringstraße den feierlich spazierenden Wienerinnen und Wienern zu überlassen!

Mit solidarischen Grüßen,

Mag. Michael Wögerer
„Unsere Zeitung – DIE DEMOKRATISCHE.“
(Initiatorin der Petition „Die Straße frei am 1. Mai“ – www.unsere-zeitung.at/die-strasse-frei-am-1-mai)

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