Kritik am Vorgehen der Exekutive von AktivistInnnen, KPÖ und Grünen
In den Morgenstunden des heutigen Montages wurde das Grazer „Murcamp“ von Polizei und Feuerwehr geräumt. Das Protestcamp gründete sich im Februar im Rahmen der Proteste gegen die Errichtung des Großprojektes „Murkraftwerk“ in den Grazer Murauen. Die wenigen CampbewohnerInnen, die zum Zeitpunkt der Räumung vor Ort waren, leisteten keinen Widerstand. Die errichteten Baumhäuser wurden von der Exekutive abgetragen. GegnerInnen des Murkraftwerkes versammelten sich am Vormittag an den errichteten Absperrungen. Zu Mittag fand ein Flashmob am Grazer Hauptplatz statt, an dem auch der Nationalratsabgeordnete Werner Kogler (Grüne) teilnahm.
Kritik an der Räumung kam von der Bürgerinitiative „Rettet die Mur“, welche sich seit Jahren mit Aktionen und Informationsveranstaltungen gegen den Kraftwerksbau einsetzt. Zuletzt fanden am 23. Juni eine Demonstration mit rund 2.000 TeilnehmerInnen sowie eine Protestkundgebung vor der Sitzung des Grazer Gemeinderates am vergangenen Donnerstag statt, wo das Budget für den zum Kraftwerksbau nötigen Zentralen Speicherkanal (ZSK) beschlossen wurde.
Auch innerhalb der Grazer Stadtregierung regten sich kritische Stimmen. „Es ist dies eine Maßnahme ohne Not. Offenbar wird sie getroffen, um nach dem Budgetbeschluss zur Errichtung des Zentralen Speicherkanals im Gemeinderat Macht zu demonstrieren all jenen gegenüber, die für die Bewahrung des Natur- und Lebensraumes an der Mur eintreten und den Projekten ZSK und Murkraftwerk stets Widerstand entgegengesetzt haben“, so Stadträtin Elke Kahr (KPÖ).
Laut KPÖ wurde für die Räumung auch ein Privatweg gesperrt, der gerade Gegenstand eines Enteignungsverfahrens ist. „Das Verfahren wurde noch nicht entschieden. Trotzdem hat man den Weg einfach versperrt und den Bewohnern den Zugang zu ihren Häusern und Wohnungen verwehrt“, berichtet der zweite KPÖ-Stadtrat, Robert Krotzer.
Text: Alexander Melinz
Titelbild: Murcamp (fb)
Danke für den Bericht. Ungeheuerlich ist, dass die Landespolizeidirektion Steiermark nicht mitbekommen haben will, dass es sich beim Camp um eine Dauerdemonstration auf öffentlichen Grund handelt, die unter die im Verfassungsrang stehende Versammlungsfreiheit nach Artikel 10 EMRK fällt.
http://www.murxkraftwerk.at/murcamp-geraeumt-menschenrechtsstadt-graz-missachtet-das-verfassungsrecht-auf-versammlungsfreiheit.html