TTIP-Einführung durch die Hintertür?

TTIP Graz Kundgebung (1)Umstrittene Freihandelsabkommen könnten ohne Zustimmung der Parlamente der EU-Mitgliedsstaaten eingeführt werden. Davor warnt die NGO „Solidar-Werkstatt“.

Die Freihandelsabkommen TTIP (mit den USA) und CETA (mit Kanada) „vorläufig in Kraft“ zu setzen, kann sich die neue EU-Handelskommissarin Cäcilia Malmström vorstellen – auch wenn die nationalen Parlamente dem noch nicht zugestimmt hätten. Möglich wäre das durch die „vorläufige Anwendung“ von völkerrechtlichen Abkommen, die im Artikel 188n VAEU (Vertrag über die Arbeitsweise der EU) niedergelegt ist.

Was liegt, das pickt

„Das besonders Heimtückische: Diese ’vorläufige Anwendung‘ gilt für die Dauer des Ratifikationsprozesses. Es wird aber nichts darüber ausgesagt wird, was passiert, wenn dieser Ratifikationsprozess scheitert, weil nationale Parlamente zur Zustimmung nicht bereit sind“, kritisiert die „Solidar-Werkstatt in einer Aussendung. „Diese ’vorläufige Anwendung‘ kann also die dauerhafte Entmündigung der Parlamente nach sich ziehen“, so die NGO. Eine spätere Nichtratifizierung durch die Mitgliedsstaaten hätte auf die völkerrechtlichen Verträge auch keine Auswirkungen mehr. Das hätte eine parlamentarische Anfrage an den wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages ergeben.

Bereits zur Anwendung kam der Artikel 188n beim Freihandelsvertrag der EU mit Peru und Kolumbien. Bis heute hat das österreichische Parlament diese Abkommen nicht ratifiziert. Von der EU wurde es jedoch bereits am 1. August 2013 „vorläufig“ in Kraft gesetzt.

Europaweit wird für den 18. April zu einem Aktionstag gegen TTIP/CETA/TISA mobilisiert. In Wien, Graz und Salzburg laufen die Vorbereitungen.

Text: Hanno Wisiak
Foto: Bernd Markovics (fb)

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