An der alten Wehranlage in der kleinen niederösterreichischen Stadt Berndorf, 45 km südlich von Wien, befindet sich ein ungewöhnliches Schild. Die Flussaufsichtsbehörde bekundet darauf, dass „Wasserfrevel strenge bestraft“ wird. Im modernen Strafgesetz findet man jedoch zum Tatbestand „Wasserfrevel“ nichts mehr. Da muss man schon tiefer graben. Im Jahre 1873 hat nämlich Oberlandesgerichtsrath Georg Lienbacher ein …