Der Verfassungsgerichtshof erkannte vergangene Woche keine gesetzliche Grundlage für ein allgemeines Betretungsverbot von öffentlichen Orten samt Ausnahmen, wie sie BM Rudolf Anschober im März verordnet hatte. Die Regierung hatte also gesetzwidrig gehandelt – und dabei die Bürger*innen sozial ungleich getroffen. Von Tamara Ehs