Ab 1. Juli 2018 gilt das Heimaufenthaltsgesetz auch für Minderjährige mit psychischen Erkrankungen und intellektuellen Beeinträchtigungen in Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Die Novellierung bedeutet verbesserten Schutz vor unzulässigen und nicht altersgemäßen Freiheitsbeschränkungen. Von Hannah Wahl