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Das Gleichheitsproblem der rechtswidrigen Corona-Verordnung

Der Verfassungsgerichtshof erkannte vergangene Woche keine gesetzliche Grundlage für ein allgemeines Betretungsverbot von öffentlichen Orten samt Ausnahmen, wie sie BM Rudolf Anschober im März verordnet hatte. Die Regierung hatte also gesetzwidrig gehandelt – und dabei die Bürger*innen sozial ungleich getroffen. Von Tamara Ehs

G20-Nachlese: Politische Justiz gegen unbescholtene Jugendliche und Gewerkschafter

Der Beitrag des „NDR-Panorama“ ist entlarvend. Fabio V. war 4 Monate in Untersuchungshaft. Nicht weil er etwa Steine auf Polizisten geworfen haben soll oder ähnliches, sondern nur weil er auf einer Demonstration mit dabei war. Weil ihm eine Gesinnung unterstellt wird, ohne ihm auch nur ein persönliches Vergehen vorzuwerfen oder sonstige Beweise für eine gewalttätige …