Wie bereits berichtet hat der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) nun entschieden, dass die Beschränkung des Verkaufes von sogenannten E-Zigaretten zukünftig nicht auf Trafiken beschränkt werden darf. Somit tritt das für Oktober geplante Gesetz nicht in Kraft, da es für verfassungswidrig erklärt wurde.