Ab 1. Juli 2018 gilt das Heimaufenthaltsgesetz auch für Minderjährige mit psychischen Erkrankungen und intellektuellen Beeinträchtigungen in Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Die Novellierung bedeutet verbesserten Schutz vor unzulässigen und nicht altersgemäßen Freiheitsbeschränkungen. Von Hannah Wahl
Pflege
SPÖ und ÖVP einigen sich auf Pflegeregress-Abschaffung – TopEasy (29.6.)
Nachrichten leicht verständlich vom 29. Juni 2017 – In Kooperation mit der Austria Presse Agentur
Gegen die Misshandlung älterer Menschen
Tagung in Salzburg widmete sich dem Tabuthema Gewalt in Pflege- und Betreuungseinrichtungen – Ein Bericht von Hannah Wahl