Man kann dem Anwalt der mitangeklagten antifaschistischen Gewerkschafter nur zustimmen: es ist ein „rechtspolitischer Skandal“ was hier passiert ist, so der Verteidiger in seinem Schlussplädoyer im Prozess nach dem Überfall rechtsradikaler Hooligans auf das EKH in Wien im Oktober 2013. Die beiden Mitglieder der kommunistischen Gewerkschaftsfraktion KOMintern, die zusammen mit anderen den Nazi-Angriff abgewehrt haben und von Beginn an der von ihnen gerufenen Polizei alle Informationen zum Geschehen bereitwillig übermittelt haben, fanden sich am Ende zusammen mit sieben der Angreifer auf der Anklagebank wieder. Am Montag war der letzte Prozesstag inklusive Urteilsspruch. Und es trat ein, was Beobachter von Beginn an befürchtet hatten: es gab Schuldsprüche für beide Seiten. Nazi-Schläger, die versuchen ein Haus zu stürmen, in dem sich zu dem Zeitpunkt unter anderem türkische Familien mit Kleinkindern aufhalten und linke AktivistInnen, die sich diesen mutig entgegenstellen – für die Staatsanwaltschaft waren von Beginn an letztere die eigentlichen Schuldigen, für den Richter haben sich halt alle irgendwie daneben benommen.

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Foto: Unsere Zeitung

 

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