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1 Kommentar

  1. Die Aussage des Richters. „sich gegen die Polizei zu wehren hat noch nie etwas gebracht“ ist ein Anfechtungsgrund par excellence. Hier wird das tief verwurzelte Unrecht: „die Polizei hat immer recht“ zur Befangenheit, wie sie schöner gar nicht sein kann. Dieser Ausspruch bedeutet nichts anderes, als dass die Schuld des Angeklagten schon von vornherein feststand und die Beweiswürdigung durch den Richter eine reine Farce war. Das Urteil ist nichtig weil der Richter befangen war und dies nicht wahrgenommen hat.

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