30 Jahre UN-Kinderrechte: Sicherheit und Gesundheit

Am 20. November 1989 wurde von den Vereinten Nationen das Übereinkommen über die Rechte des Kindes verkündet. Aus Anlass des 30-jährigen Bestehens beschreiben und erklären wir in einer Beitragsserie die wesentlichen Inhalte dieser Völkerrechtskonvention für die Lebensspanne der Kindheit eines jeden Menschen.

Im siebenten Beitrag von Gunther und Benjamin Moll geht es um die Sicherheit von Körper und Psyche sowie das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit…

Sicherheit von Körper und Psyche (Artikel 19, 34 und 36)

Gunther und Benjamin Moll (re.) setzen sich für die Rechte der Kinder ein. (Foto: privat)

Vernachlässigung, Erniedrigung, Demütigung, Verwahrlosung, Gewalt, Ausbeutung, Misshandlung und Missbrauch von Kindern durch Eltern, Familienangehörige, Bekannte, Erzieher*innen, Lehrer*innen, Betreuer*innen, Geistliche oder auch ganz fremde Menschen sind abgrundtief böse (und die „Dunkelziffern“ beängstigend hoch). Sie können Körper und Psyche eines Kindes schwer verletzen, ja sogar zerstören.

Vor bösen Menschen müssen Kinder mit allen Mitteln geschützt werden. Diese Aufgabe und Pflicht fällt dem Staat zu: Er muss jedem Kind seine körperliche und psychische Sicherheit gewährleisten!

Dazu trifft er alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs und aller Formen sexueller Ausbeutung zu schützen. Vor jeder Form!

Dabei hat der Staat auch zu verhindern, dass Kinder zur Beteiligung an rechtswidrigen sexuellen Handlungen verleitet oder gezwungen werden sowie für die Prostitution oder andere rechtswidrige sexuelle Praktiken oder für pornografische Darbietungen und Darstellungen ausgebeutet werden.

Im Besonderen hat der Staat zu gewährleisten, dass alle Formen der Vorbeugung sowie Maßnahmen zur Aufdeckung, Meldung, Weiterverweisung, Untersuchung, Behandlung und Nachbetreuung ausgeführt werden, um Körper und Psyche eines jeden Kindes in jeder Weise zu schützen.

Die nötigen finanziellen Mittel sowie das „Know-how“ sind in unserem Land vorhanden. Dass sie – vor allem für Vorbeugung und Behandlung – nicht umfassend und ausreichend eingesetzt werden – von der Betreuung von „Risikofamilien“ durch die Jugendhilfe und Gewaltpräventionsprojekten in jeder Kindertagesstätte über die Personalverdoppelung in „Brennpunktschulen“ bis zu Schutzkonzepten gegen sexuelle Gewalt in allen Einrichtungen und Vereinen –, ist ein Versagen des Staates, seiner Regierungen und Parlamente.

Dies trifft aber nicht nur auf die Sicherheit, sondern auch auf weite Bereiche der Gesundheit von Körper und Psyche zu…

Das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit (Artikel 24)

Gesundheit ist gemäß der Weltgesundheitsorganisation nicht nur das Fehlen von Krankheit oder Gebrechen, sondern ein Zustand des vollständigen körperlichen, psychischen und sozialen Wohlergehens.

Jedem Kind ist ein Leben in Gesundheit zu gewährleisten. Auch diese Aufgabe und Pflicht fällt dem Staat zu: Er hat alles dafür notwendige aufzubieten und von Anfang an zu leisten. Die Grundlage bildet das – in der Präambel klar geforderte – Aufwachsen eines Kindes in einer Familie umgeben von Glück, Liebe und Verständnis.

Weiter muss jeder Mutter in der Zeit der Schwangerschaft eine gesunde Lebensweise für sich und ihr Kind ermöglicht werden. Denn hier werden, unter vielen anderen, über die Menge und Qualität ihrer Ernährung, hungrig oder satt sein (und damit das Risiko für Übergewicht und Fettsucht) oder über ihre ruhig-fröhliche oder hektisch-besorgte Lebensweise, die Stärke der Stress- und Angstempfindlichkeit – und damit das Risiko für Angststörungen und Depressionen – im Gehirn ihres Kindes voreingestellt.

Deshalb muss der Staat die Gesundheit der Mutter und ihre Lebensweise schon während der Schwangerschaft in größtmöglicher Weise schützen.

Jeder Zug an einer Zigarette, jeder Schluck Alkohol, jeder Giftstoff, der über Luft, Wasser, Nahrung oder die Haut aufgenommen wird, beeinträchtigt die Entwicklung und Gesundheit eines Kindes.

 

Dies verlangt für jede Mutter eine Schwangerschaft mit bester Ernährung, reiner Luft und sauberem Wasser, ausreichendem Schlaf sowie ohne Hektik, Dauerstress oder Zukunftssorgen – und damit auch die notwendigen finanziellen Mittel, sich eine gesunde und sichere Lebensweise leisten zu können.

Der Staat hat jedem Kind aber nicht nur ein Leben in irgendeiner Art und Weise von Gesundheit zu gewährleisten. Er erkennt darüber weit hinaus sogar das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit an – also körperliches, psychisches und soziales Wohlergehen in höchst erreichbarem Zustand!

Um die Wichtigkeit und Bedeutung des erreichbaren Höchstmaßes an Gesundheit eines jeden Kindes nochmals hervorzuheben betonen die Vereinten Nationen in diesem Artikel, dass sich der Staat bemühen muss, die volle Verwirklichung dieses Rechts sicherzustellen.

Die volle Verwirklichung, mit allen seinen Mitteln und Möglichkeiten einschließlich geeigneter Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge und Elternberatung:

Dies bedeutet gesunde Lebensbedingungen in Familie, Kinderkrippe, Kindergarten und Schule sowie in der gesamten Umgebung und Umwelt eines Kindes.

Die Wirklichkeit sieht aber ganz anders aus. So entstehen in unserem Land nicht nur täglich körperliche Neuerkrankungen und psychische Störungen durch schädliche Umweltbedingungen (wie Giftstoffe und Stress) beziehungsweise ungünstige Lebensumstände (wie vor allem Armut) – die Zahlen der Kinder mit Übergewicht und Fettsucht, Diabetes, Allergien, Kopfschmerzen und Depressionen, Schlafstörungen oder Computer- und Videospielabhängigkeit steigen sogar weiter „ungebremst“ an.

Und selbst der in der Kinderrechtserklärung eher für Entwicklungsländer gemeinte Absatz, ausreichende vollwertige Nahrungsmittel und sauberes Trinkwassers bereitzustellen, wobei die Gefahren und Risiken der Umweltverschmutzung zu berücksichtigen sind, gilt für unser wohlhabendes Land bei Weitem nicht für alle Kinder.

Das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit, körperliches, psychisches und soziales Wohlergehen:

Dazu ist eine Kehrtwende in der Gesundheitspolitik notwendig – vom Ende der Umweltverschmutzung mit Abgasen, Feinstaub und giftigen Chemikalien, der Vermüllung mit Plastik, der Stressbelastung mit Licht und Lärm, der gentechnischen Manipulation der Nahrungsmittel und der mit Antibiotika und Hormonen verseuchten Fleischprodukte aus Massentierhaltungen bis hin zu einem Aufbau eines flächendeckenden Betreuungsnetzes aus Hebammen und Gemeindeschwestern, Haus-, Kinderarzt- und Kinderpsychiater-Praxen sowie wohnortnahen Tagesklinik- und Klinikplätzen.

Eine bedarfsgerechte, umfassende Versorgung, Betreuung und Behandlung ist notwendig, denn es gibt wie bei allen Lebewesen – selbst bei gesunder Lebensweise – auch bei uns Menschen eine große Anzahl von Krankheiten.

Dafür hat der Staat Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit vorzuhalten, um so früh, schnell und gut wie nur irgend möglich ein betroffenes Kind wieder gesund zu machen. Dabei darf der Staat keinem Kind das Recht auf Zugang zu derartigen Gesundheitsdiensten vorenthalten.

Ausblick

Jedes Kind muss sicher und gesund aufwachsen und leben können – in vollständigem körperlichen, psychischen und sozialen Wohlergehen. Zu diesem Wohlergehen gehört auch in Freiheit mitmachen und mitentscheiden zu können. Das Recht des Kindes auf Mitbestimmung und das große Gut der Freiheit werden wir in unserem nächsten Beitrag unterstreichen…


Weitere Teile der Serie:

Teil 1: Die Vorgeschichte

Teil 2: Die Präambel

Teil 3: Prinzipien und Wohlergehen

Teil 4: Mittel und Umfang

Teil 5: Eltern und Verantwortung

Teil 6: Flucht und neue Familie

Teil 8: Mitbestimmung und Freiheit

Teil 9: Schule, Bildung, Leben


Die Beitragsserie erschien zuerst auf neue-debatte.com, Kooperationspartner von Unsere Zeitung.

Titelbild: Danielle MacInnes on Unsplash

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