Das Recht auf ein faires Asylverfahren ist ein Menschenrecht. Doch Rechtsstaatlichkeit und Objektivität haben sich aus Entscheiden des österr. Asyl-Amts scheinbar verabschiedet. Vor allem, wenn es um Vergewaltigungsopfer oder Homosexuelle geht.
Homo- und xenophober Amtsschimmel?
